Die Rettungsgasse

Jeder hat von ihr gehört, aber die wenigsten befolgen sie. Die umgangssprachlich genannte Rettungsgasse wird amtlich auch Freie Gasse genannt. Dieser geschaffene Raum soll Einsatz- und Rettungskräften ermöglichen, schnell zum Einsatzort zu gelangen.

 

Was ist die Rettungsgasse?

Die Rettungsgasse ist ein freier Raum, welche auf Straßen mit zwei oder mehr Spuren gebildet wird. Der Leerraum sollte zwischen 3,5 Metern und 3,75 Metern betragen.

Wenn man bedenkt, dass ein Feuerwehrfahrzeug in der Regel breiter als 2,30 Meter ist (bis zu 2,55 Meter ohne die Außenspiegel einzurechnen), ist das sehr knapp.

Bei einer optimal gebildeter Rettungsgasse, bleibt so im Schnitt für Rettungskräfte auf beiden Seiten circa 30 Zentimeter über beim durchfahren.

 

Wie sollte die Rettungsgasse gebildet werden?

Dazu eine kleine bebilderte Anleitung auf Wikipedia: wie die Rettungsgasse gebildet wird.

Generell sollten die Fahrzeuge auf der linken Spur, soweit wie möglich nach links fahren und die Fahrzeuge auf der rechten Spur nach rechts.

Bei drei Spuren, gilt für die linke Seite das gleiche. Fahrzeuge auf der mittleren und rechten Spur müssen soweit wie möglich nach rechts fahren.

Bei allen gilt, der Standstreifen darf nicht zugestellt bzw. befahren werden. Ausnahme gilt, wenn dieser durch das Verkehrszeichen "223.1" dazu freigegeben ist.

Bei Ein- und Ausfahrten ist darauf zu achten, dass diese freigehalten werden damit Rettungskräfte anrücken können.

 

Wann sollte eine Rettungsgasse gebildet werden?

Laut Gesetzt, sobald der Verkehr ins Stocken gerät oder nur noch mit Schrittgeschwindigkeit (circa unter 10 Km/h) gefahren wird.

 

Was geschieht mit der Rettungsgasse, wenn Einsatzkräfte durchgefahren sind?

Sie wird offengehalten. Denn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass weitere Kräfte benötigt werden.

Die Rettungsgasse wird durch die Polizei aufgelöst.

 

Darf ich die Rettungsgasse befahren oder mich darin aufhalten?

Nein, die Rettungsgasse darf nicht von anderen Fahrzeugen befahren werden und es darf sich auch nicht darin aufgehalten werden.

 

Darf ich bei Bildung einer Rettungsgasse überholen oder Spurenwechseln?

Nein, dies ist untersagt.

 

Mit welchen Strafen ist zu rechnen, wenn die Rettungsgasse nicht gebildet oder missbraucht wird?*

Wenn die Fahrzeuge in Schrittgeschwindigkeit fahren müssen oder sie sich im Stillstand befinden und dabei die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet wird, wird eine Ordnungs­widrigkeit begangen und es muss mit folgendem gerechnet werden:

  • Bußgeld in Höhe von 200 Euro, plus 2 Punkte im Fahreignungs­register, plus 1 Monat Fahrverbot.
  • Bei Behinderung: Bußgeld von 240 Euro, plus 2 Punkte im Fahreignungs­register, plus 1 Monat Fahrverbot.
  • Mit Gefährdung: Bußgeld von 280 Euro, plus 2 Punkte im Fahreignungs­register, plus 1 Monat Fahrverbot.
  • Mit Sachbeschädigung: Bußgeld von 320 Euro, plus 2 Punkte im Fahreignungs­register, plus 1 Monat Fahrverbot.

* Angaben ohne Gewähr.

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